Freiwilliges Jahr in der Politik

Anlaufstellen:

Mecklenburg-Vorpommern

Ijgd
Internationale Jugendgemeinschaftsdienste Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Hinter dem Chor 13
23966 Wismar
Tel.: 03841-226 773
Fsj.demokratie.wismar@ijgd.de
www.ijgd.de


Nordrhein-Westfalen
Ijgd
Internationale Jugendgemeinschaftsdienste LV Nordrhein-Westfalen e.V.
Kasernenstr. 48
53111 Bonn
Tel.: 0228-22800-23/43
Fip.nrw@ijgd.de
www.ijgd.de


Sachsen
Sächsische Jugendstiftung
Projektbüro – FSJ
Könneritzstr. 25
01067 Dresden
Tel.: 0351-482 07 83
Fsj-politik@saechsische-jugendstiftung.de
www.saechsische-jugendstiftung.de
(nur FSJ im Bereich Politik)


Sachsen-Anhalt
Ijgd

Internationale Jugendgemeinschaftsdienste LV Sachsen-Anhalt e.V.
Schleinuferstr. 14
39104 Magdeburg
Tel.: 0391-509 6898 11
Fsj.politik.lsa@ijgd.de
www.ijgd.de


Bei Ableistung eines freiwilligen (soziales, ökologisches) Jahres oder der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. anderer pflegebedürftiger Angehöriger (bis zur Dauer von 3 Jahren), wird empfohlen, sich für zulassungsbeschränkte Studienfächer schon zu Beginn bzw. während dieser Zeit bewerben.
Zulassung während der (Dienst-)Zeit: Wenn Sie das Studium noch nicht aufnehmen können, haben Sie einen Zulassungsanspruch bei Wiederbewerbung bis spätestens zum 2. Bewerbungsverfahren nach Ende der (Dienst-)Zeit (www.hochschulstart.de). Eine Kopie des Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit müssen Sie der erneuten Bewerbung beifügen. Rechtsgrundlage ist §34 des Hochschulrahmengesetzes (Benachteiligungsverbot). Bitte beachten: Die Hochschule regeln die erneute Zulassung recht unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher unbedingt Kontakt zur Hochschule aufzunehmen, wenn man den Studienplatz wegen eines Dienstes nicht antreten kann!