Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst - Weltwaerts

''Sie sind zwischen 18 und 28 Jahre alt, weltoffen und entwicklungspolitisch interessiert? Dann helfen Sie mit, nachhaltige Entwicklung zu fördern und engagieren Sie sich weltwärts. Der neue entwicklungspolitische Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ermöglicht jungen Menschen, sich mit finanzieller Unterstützung für 6 bis 24 Monate ehrenamtlich in Entwicklungsländern zu engagieren.

Ob es um den Schutz des brasilianischen Regenwaldes, Ackerbau in Vietnam, Solarenergie in Burkina Faso oder ein Heim für Straßenkinder in Ghana geht – die Arbeitsfelder der Freiwilligen sind so vielfältig wie das Themenspektrum der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Freiwilligen werden durch erfahrene Entsendeorganisationen intensiv auf ihren Einsatz vorbereitet und während der gesamten Zeit ihres Dienstes begleitet.

Interessiert? Auf dieser Website erfahren Sie, wie weltwärts Ihr Engagement unterstützt und mit welchen Partnern Sie weltwärts gehen können. Gemeinnützige Organisationen können sich hier darüber informieren, wie sie als Entsendeorganisation anerkannt werden und wie sie Fördermittel beantragen können. Viel Spaß beim Erkunden der Seite!''

Weitere Infos dazu: www.weltwaerts.de

Bei Ableistung eines freiwilligen (soziales, ökologisches) Jahres oder der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. anderer pflegebedürftiger Angehöriger (bis zur Dauer von 3 Jahren), wird empfohlen, sich für zulassungsbeschränkte Studienfächer schon zu Beginn bzw. während dieser Zeit bewerben.
Zulassung während der (Dienst-)Zeit: Wenn Sie das Studium noch nicht aufnehmen können, haben Sie einen Zulassungsanspruch bei Wiederbewerbung bis spätestens zum 2. Bewerbungsverfahren nach Ende der (Dienst-)Zeit (www.hochschulstart.de). Eine Kopie des Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit müssen Sie der erneuten Bewerbung beifügen. Rechtsgrundlage ist §34 des Hochschulrahmengesetzes (Benachteiligungsverbot). Bitte beachten: Die Hochschule regeln die erneute Zulassung recht unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher unbedingt Kontakt zur Hochschule aufzunehmen, wenn man den Studienplatz wegen eines Dienstes nicht antreten kann!