Soziale Dienste im Ausland

Um soziale Dienste im Ausland zu leisten gibt es mehrere Möglichkeiten:

Zum einen ist es im Rahmen des Zivildienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) möglich sich im Ausland in sozialen Projekten zu engagieren.

Zum anderen gibt es soziale Projekte, die über Agenturen vermittelt kostenpflichtig sind. Hier einige Beispiele (Für den Inhalt der in der Datenbank enthaltenen Informationen sind die Anbieter verantwortlich.):

Oneworld-Jobs Datenbank
Schwerpunkt dieser Datenbank sind Angebote für

- berufserfahrene Fachkräfte, die sich bei anerkannten Entwicklungsdiensten für mindestens zwei Jahre verpflichten wollen
- Menschen jeden Alters, die ohne spezifischen beruflichen Hintergrund einen kurz- oder längerfristigen Freiwilligendienst im Ausland leisten wollen.

Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.

Soziale Dienste - weltweit

Aktion Sühnezeichen - Projekte

Diakonisches Jahr im Ausland


ICJA e.V. - Freiwilligenaustausch weltweit

AFS-Interkulterelle Begegnung

Verein für internationalen und interkulturellen Austausch (VIA e. V.)

interconnections.homepage

Diese Website enthält Erfahrungsberichte von Auslandsreisenden: http://www.auslandsjahr-erfahrungen.de/

Anlaufstellen für den internationalen Jugendfreiwilligendienst

Bei Ableistung eines freiwilligen (soziales, ökologisches) Jahres oder der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. anderer pflegebedürftiger Angehöriger (bis zur Dauer von 3 Jahren), wird empfohlen, sich für zulassungsbeschränkte Studienfächer schon zu Beginn bzw. während dieser Zeit bewerben.
Zulassung während der (Dienst-)Zeit: Wenn Sie das Studium noch nicht aufnehmen können, haben Sie einen Zulassungsanspruch bei Wiederbewerbung bis spätestens zum 2. Bewerbungsverfahren nach Ende der (Dienst-)Zeit (www.hochschulstart.de). Eine Kopie des Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit müssen Sie der erneuten Bewerbung beifügen. Rechtsgrundlage ist §34 des Hochschulrahmengesetzes (Benachteiligungsverbot). Bitte beachten: Die Hochschule regeln die erneute Zulassung recht unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher unbedingt Kontakt zur Hochschule aufzunehmen, wenn man den Studienplatz wegen eines Dienstes nicht antreten kann!