Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer aller Generationen, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren.
Steckbrief:
Dauer: 12 Monate (mindestens 6, maximal 24 Monate)
Altershöchstgrenze: keine (allerdings muss die Pflichtschulzeit erfüllt sein)
Taschengeld: maximal 336,00
Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
Beiträge zur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pfelge- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
Informationshotline des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA):
0221 - 36 73 0
Kontakt per Mail info@bundesfreiwilligendienst.de
ZUR STELLENSUCHE
Bei Ableistung eines freiwilligen (soziales, ökologisches) Jahres oder der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. anderer pflegebedürftiger Angehöriger (bis zur Dauer von 3 Jahren), wird empfohlen, sich für zulassungsbeschränkte Studienfächer schon zu Beginn bzw. während dieser Zeit bewerben.
Zulassung während der (Dienst-)Zeit: Wenn Sie das Studium noch nicht aufnehmen können, haben Sie einen Zulassungsanspruch bei Wiederbewerbung bis spätestens zum 2. Bewerbungsverfahren nach Ende der (Dienst-)Zeit (www.hochschulstart.de). Eine Kopie des Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit müssen Sie der erneuten Bewerbung beifügen. Rechtsgrundlage ist §34 des Hochschulrahmengesetzes (Benachteiligungsverbot). Bitte beachten: Die Hochschule regeln die erneute Zulassung recht unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher unbedingt Kontakt zur Hochschule aufzunehmen, wenn man den Studienplatz wegen eines Dienstes nicht antreten kann!