Berufsfachschulen

'Die Berufsfachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, d. h. für ihren Besuch wird keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Die Bildungsgänge dauern in Vollzeitform (Regelform) mindestens ein Jahr, in Teilzeitform entsprechend länger. An Berufsfachschulen werden teilqualifizierende Bildungsgänge, die einen Teil der Berufsausbildung (z. B. berufliche Grundbildung) vermitteln, sowie vollqualifizierende Bildungsgänge mit Berufsabschluss angeboten. Die Bildungsgänge der Berufsfachschule sind in einer Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) geregelt.

Für diejenigen von euch, die sich für eine solche Ausbildung interessieren:

Es gibt Fachschulen, die kostenfrei sind. Es wird zwar keine Ausbildungsvergütung gezahlt, aber es besteht die Möglichkeit Schüler-BAföG zu bekommen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zusätzlich kann man ab dem zweiten Ausbildungsjahr einen Bildungskredit beantragen! Selbstverständlich wird auch das Kindergeld bis zum maximal zum 25. Lebensjahr weitergezahlt.

Daneben gibt es Schulen, die Schulgeld verlangen. Dabei lohnt sich auch ein Kostenvergleich.

Bei einigen Ausbildungen an Berufsfachschulen erhaltet ihr eine Vergütung. Die gilt für folgende Berufe:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Altenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger

In der Datenbank KURSNET der Agentur für Arbeit findet ihr Anschriften der Schulen sowie häufig die monatlich anfallenden Kosten, Zulassungsbedingungen etc..

Bewerbungen sollten möglichst im Herbst der Vorjahres der Ausbildung erfolgen. Erkundigt euch deshalb rechtzeitig bei den entsprechenden Schulen. Gelegentlich gibt es Auswahlverfahren und auch Wartelisten.

Der Finanzierungstipp:

Unter gewissen Umständen, wenn also die Voraussetzungen erfüllt sind, können Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen Geld durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten (Näheres dazu unter www.bafoeg-rechner.de

Darüber hinaus kann ab dem 2ten Ausbildungsjahr ein Bildungskredit beantragt werden:

''Ziel dieser Förderung ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden.
Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.''
Näheres dazu: www.bildungskredit.de



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