Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
''Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun.''
Das FSJ bietet:  |
eine Chance seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln,
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die Begegnung mit Menschen,
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das Erfahren von Gemeinschaft,
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die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mitzugestalten,
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berufliche Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder,
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eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen. |
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 18 Monate.
Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit oder in Einrichtungen der Gesundheitspflege und kulturellen Einrichtungen (Einsatzstellen) geleistet.
Während des FSJ erhalten die Freiwilligen:  |
Taschengeld,
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Unterkunft und Verpflegung,
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eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
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Außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld.'' (aus: http://www.pro-fsj.de) |
Der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr ist der Zusammenschluss der bundeszentralen freien Trägerverbände und der Zentralstellen des FSJ. Er nimmt die gemeinsamen Interessen der Mitglieder wahr. Der Bundesarbeitskreis ist für die Koordinierung und Weiterentwicklung des FSJ zuständig, er erarbeitet gemeinsame Stellungnahmen und berät zu inhaltlichen und förderungspolitischen Fragen.
Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr
Informationen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre und Adressen von Vermittlungsstellen mit umfangreichen Informationen zum FSJ: Download Broschüre ''Für mich und für andere''.
AWO-Arbeiterwohlfahrt
Ev. Freiwilligendienste
FSJ in Bayern
FSJ in Baden-Württemberg
FSJ in Hessen
Gesetzestext FSJ
Wichtiger Hinweis:
Vorab wichtig für diejenigen, die einen ''Dienst'' (Bundeswehr, Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) unmittelbar nach der Abitur ableisten:
Bei Ableistung von Zivil- oder Wehrdienst oder eines freiwilligen (soziales, ökologisches) Jahres oder der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. anderer pflegebedürftiger Angehöriger (bis zur Dauer von 3 Jahren), wird empfohlen, sich für zulassungsbeschränkte Studienfächer schon zu Beginn bzw. während dieser Zeit bewerben.
Zulassung während der (Dienst-)Zeit: Wenn du das Studium noch nicht aufnehmen kannst, hast du einen Zulassungsanspruch bei Wiederbewerbung bis spätestens zum 2. Bewerbungsverfahren nach Ende der (Dienst-)Zeit.
Eine Kopie des Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit müsst du der erneuten Bewerbung beifügen. |