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Bundesfreiwilligendienst

Durch den Wegfall der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 entfiel der Ersatz für den Wehrdienst: Der so genannte Zivildienst.

Bis dahin leisteten etwa 90.000 junge Männer ihren Zivildienst in sozialen Einrichtungen. Um diese Stellen auch weiterhin zu besetzen, führte das Familienministerium im Jahr 2011 einen Bundesfreiwilligendienst ein.

Geplant sind 35.000 Stellen in Einrichtungen, die bisher Zivildienstleistende beschäftigt haben.

Steckbrief:

Dauer: 12 Monate (mindestens 6, maximal 24 Monate)

Altershöchstgrenze: keine (allerdings muss die Pflichtschulzeit erfüllt sein)

Taschengeld: maximal 330,00 €

Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosetn ersetzt werden.

Beiträge zur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pfelge- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.



Informationshotline des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA):

0221 - 36 73 0

Kontakt per Mail info@bundesfreiwilligendienst.de

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